Versicherung auf der Skipiste wird Pflicht

 

Der ein oder andere träumt vielleicht noch von seinem anstehenden Skiurlaub und gibt die Hoffnung noch nicht ganz auf, dass dieser auch stattfinden kann.

 

In Südtirol gibt es Folgendes dazu zu wissen (Quelle: Südtirol News vom 30.11.2021):

 

Ab 1. Januar 2022 gelten auf Südtirols Skipisten verschärfte Sicherheitsvorschriften. Neben einer Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer (bis 18 Jahre) wird eine Versicherung für alle Pflicht. Dies berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige.

 

Jeder Skifahrer, der einen Skipass kauft, wird gefragt, ob er ihn mit oder ohne Versicherung erwerben möchte. Entscheidet man sich für die zweite Option, muss der jeweilige Skifahrer über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt.

 

Wer ohne Versicherung unterwegs ist, dem drohen Strafen. Die Regelung ist eine staatliche und findet auch in Südtirol Anwendung.

 

Augenmerk wird auch auf den psychophysischen Zustand eines Skifahrers gelegt. Sollten Ordnungshüter auf der Piste Anzeichen von Trunkenheit feststellen, kann der Skifahrer einem Pre-Test unterzogen werden. Fällt dieser positiv aus, dürfen die Ordnungshüter den Skifahrer in die Kaserne oder zur Polizeistation bringen und ihn einem Alkoholtest unterziehen.

 

Allerdings gibt es kein gesetzlich festgelegtes Alkohollimit. Es wird nicht ausgeschlossen, dass die entsprechenden Limits aus dem Verkehrskodex übernommen werden. Demnach wäre ein Grenzwert von 0,5 Promille vorgesehen. Verstöße werden im Unterschied zum Straßenverkehr allerdings nicht strafrechtlich geahndet, sondern es droht „nur“ eine Verwaltungsstrafe.

 

Insgesamt wird mit der neuen Regelung mehr Gewicht auf die Eigenverantwortung der Skifahrer gelegt: Im Prinzip bedeutet dies, dass die Betreiber der Skipisten zwar weiterhin für Sicherheit sorgen müssen, allerdings sind die Besucher dazu verpflichtet, sich ihren Fähigkeiten, ihrer Erfahrung und ihrer technischen Ausrüstung gemäß auf der Piste zu verhalten. Außerdem müssen die Skifahrer selbst auf die Bedingungen achten und die Situation entsprechend einschätzen, wenn eine Piste etwa überfüllt ist oder über gefährliche Abschnitte verfügt.

 

Wie die Versicherungspflicht letztendlich inhaltlich ausgestaltet sein muss, bleibt noch abzuwarten.

 

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz im Winterurlaub haben, sprechen Sie uns gern an.