Neues aus der Haftpflichtversicherung

 Zahlreiche Versicherer überarbeiten derzeit Ihre Versicherungsbedingungen für die Baubereiche.

 Gerade hat die R+V nunmehr auch ihre neue HAI-Bau Police (Haftpflicht All Inclusive) für die Bauwirtschaft vorgestellt.

 

Folgende interessante neue Bausteine wurden seitens der R+V in ihre neuen Bedingungen mit aufgenommen:

 

  • Aktualisierungsversprechen mit Update-Garantie
  • Nachbesserungsbegleitschäden mit erweitertem Deckungsinhalt
  • Im Bereich Geothermie greift der Ausschluss für Bergschäden erst ab 400 m
  • Erweiterte ARGE-Klausel (Ansprüche gegen die ARGE selbst ist mitversichert. Eine Vorregulierung ist möglich.
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z.B. an Arbeitsgeräten)
  • Schlüsselfolgeschäden
  • Tätigkeitsschäden auf eigenen Grundstücken
  • Schäden am Gewerk des Subunternehmers
  • Kriegsaltenlasten (Schäden durch Blindgänger und Detonation von Bomben)
  • Nutzung von BIM (Building Information Modeling) als Form des digitalen Bauens ist versichert
  • Aktive Werklohnklage gilt auch bei öffentlichen Auftraggebern
  • Schäden an Arbeitsgeräten und Arbeitsmaschinen (auch bei Anmietung von gewerblichen Verleihern und ohne Begrenzung der Mietdauer)
  • Streichung der Radiusklausel bei Abbruch- und Einreißarbeiten
  • Erweiterte Produkthaftpflicht inkl. Einzelteileaustausch und Maschinenklausel und Rückrufkosten
  • Deutlich verbesserter Versicherungsschutz in der Umwelthaftpflicht- und der Umweltschadensversicherung (z.B. Wegfall der Mengenbegrenzungen bei WHG-Anlagen und teilweise Mitversicherung von Anlagen nach BImSchG sowie pauschale Mitversicherung des USV Zusatzbausteins 1)
  • Additive Druckverfahren – 3D-Druck
  • Master Cover und FInC optional versicherbar  Individueller Versicherungsschutz Erweiterte Planungs-Haftpflicht (z.B. Planungsschäden bei eigener Ausführung vor und auch nach der Abnahme)

 

Der auf den Baubereich spezialisierte Versicherer VHV hat für Juli 2022 seine neue AVB ARCHIPROTECT 2023 (Architekten/ Ingenieure) angekündigt. Dazu werden wir im nächsten Newsletter berichten.

 

Haben Sie weiteren Gesprächsbedarf zu diesem Thema oder konkrete Fragen dazu? Wir sind gerne für Sie da!