Elementarschäden nehmen zu. Ist eine Pflichtversicherung für Hauseigentümer erforderlich?

 

Elementarschäden, wie z.B. Sturm, Starkregen und Überschwemmung, verursachen jedes Jahr deutschlandweit immense Schäden. Dabei nimmt die Häufigkeit solcher Ereignisse, über einen längeren Zeitraum betrachtet, stetig zu.

 

Die verheerenden Folgen des Hochwassers durch Sturmtiefs Bernd in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden den meisten Menschen noch in Erinnerung sein. Die Kosten dieser Naturkatastrophe im Juli 2021 schätzt die Münchener Rückversicherung auf 33 Milliarden Euro. Damit war es die bislang teuerste Naturkatastrophe in Deutschland und Europa.

 

Nach Schadenereignissen durch extreme Hochwasser wird regelmäßig der Ruf nach einer Pflichtversicherung laut. Dies liegt zum einen an den immensen Gesamtschäden, zum anderen aber auch an der hohen Quote unversicherter Werte.

 

Der versicherte Anteil am Gesamtschaden von 33 Milliarden Euro war nämlich relativ gering. Nur etwa elf Milliarden Euro trugen die Versicherer, davon 8,2 Milliarden Euro in Deutschland. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) geht davon aus, dass nur etwa 50% der Gebäudeversicherungen über eine Elementarschadendeckung verfügen.

 

Die Gründe dafür liegen auch bei der Versicherungswirtschaft selber. So werden Risiken in besonders gefährdeten Gebieten mitunter gar nicht versichert. In anderen Fällen werden hohe Beitragszuschläge oder Ausschlüsse vom Versicherungsschutz verlangt.

 

Nachdem die politische Diskussion über die Einführung einer Pflichtversicherung wieder ergebnislos zu verlaufen drohte, sind die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Anfang März aktiv geworden. So wurde mittels eines sog. Entschließungsantrags im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig einen Vorschlag zur Einführung einer bundeseinheitlichen Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten.

 

Der GDV präferiert hingegen eine andere Vorgehensweise. Demnach sollen alle bestehenden Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch mit einem umfassenden Elementarschutz erweitert werden. Im Gegensatz zu einer Pflichtversicherung können die Kunden dem allerdings widersprechen. Fehlender Versicherungsschutz aufgrund des Widerspruchs wäre somit bei der nächsten Naturkatastrophe allein das Verschulden des Versicherungsnehmers. Auch für die Umsetzung des GDV-Vorschlags, bräuchte es zunächst eine gesetzliche Grundlage.

 

Wie die Diskussion um die Elementarschadendeckung letztendlich ausgeht, bleibt erst mal abzuwarten. Wir empfehlen auf jeden Fall allen unseren Kunden, ihre Gebäude auch gegen Elementarschäden zu versichern.

 

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.