Ingenieure / Architekten

Wir haben für Sie – unabhängig von einem Versicherer – einen speziell für Architektur- und Ingenieurbüros abgestellten Versicherungsschutz entwickelt.

 

Genießen Sie deshalb bei uns das gute Gefühl, rundum richtig abgesichert und begleitet zu sein.

 

Unser Team passt die entsprechenden Produkte auf Ihren ganz individuellen Bedarf an.

 

Berufs-Haftpflicht-Versicherung

Versichert wird hier Ihr berufliches Haftungsrisiko. Mitversichert werden dabei auch Schäden am Bauwerken, und Grundstücken. Ganz egal ob Sie als Inhaber persönlich durch Ihre berufliche Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügen oder dies durch Ihre Mitarbeiter geschieht.

 

Diese Leistungen kennen bislang nur wenige:

  • Besteht für Sie auch Versicherungsschutz für alle Leistungen außerhalb der HOAI?
  • Sind Sie als Generalübernehmen oder Generalunternehmer tätig? Haben Sie in diesem Zusammenhang bereits von der Erweiterten Planungs-Haftpflichtversicherung gehört?
  • Haben Sie Asbestschäden in Ihrer Police versichert?
  • Haben Sie die Aktive Honorarklage in Ihrer Police versichert?
  • Haben Sie in Ihrer Police den vollständigen Versicherungsschutz für die Umwelt-Haftpflicht- und für die Umweltschadenversicherung vereinbart?
  • Haben Sie Ihre Flugdrohnen versichert

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Kautions-/Bürgschaftsversicherung

Immer wieder kommt es vor, dass auch von Ihnen als Architekt/ Ingenieur seietns der Auftraggeber Bürgschaften abverlangt werden. Diese Bürgschaften haben dann in aller Regel nicht den Rechtsrahmen der typischen Baubürgschaften.

 

Stellen sie dies Bürgschaften dann über Ihre Hausbank?

 

Haben Sie einmal darüber nachgelastet Ihre Kreditlinie zu entlasten und durch eine Bürgschaftsversicherung zusätzliche Liquidität zu gewinnen?

 

Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für die geforderten Bürgschaftsarten:

  • Architekten-/Ingenieurbürgschaften
  • Bietungsbürgschaften
  • Bürgschaften sui generis

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Flottenversicherung

Für Ihre Flotten offerieren wir Ihnen günstige Stückbeiträge ab dem ersten Fahrzeug. Dabei kann bei etlichen Versicherern eine Rückstufung im Schadenfall ausgeschlossen werden.

 

Durch eine Rahmenvereinbarung definieren wir den Versicherungsschutz für Sie ganz individuell. Jedes neue Fahrzeug können wir damit sofort in dem definierten Versicherungsumfang versichern, ohne dass von Ihnen eine vorläufige Deckung beantragt werden muss. Als Antrag genügt uns dann einfach eine Kopie des Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

 

Diese Leistungen kennen bislang nur wenige:

  • Eigenschadendeckung
  • GAP-Deckung
  • Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden – innere Betriebsschäden (auch bei PKWs)
  • Erstattung der Mietwagenkosten bei Kaskoschäden

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Gebäude-/ Inhalts-/ Elektronik/ BU-Versicherung

Ihre Gebäude-, Inhalts-/Elektronik-/ und Betriebsunterbrechungsversicherung kann man in einem Vertrag bündeln.

 

Versichert sind dabei Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl, sowie Ertragsausfallschäden, wenn Sie z.B. Ihren Betrieb nach einem Schaden stilllegen müssen.

 

Über die Elektronikversicherung besteht sogar ein Allgefahren-Versicherungsschutz.

 

Diese Leistungen kennen bislang nur wenige:

  • Freizügigkeit zwischen den einzelnen Firmen-Standorten
  • Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung
  • Verzicht auf den Einwand der Groben Fahrlässigkeit
  • Versicherungsschutz für Mietausfälle
  • Goldene Regel: Bewertung von ständig im Gebrauch befindlichen Sachen zum Neuwert in der Inhaltsversicherung

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Rechtsschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie auch Recht bekommen, wenn Sie vor einem Rechtstreit stehen.

 

In dieser Versicherung kann man Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige kombinieren. Und dies vielfach mit einer unbegrenzten Deckungssumme.

 

Darüber hinaus möglich sind optionale Zusatzleistungen, wie

  • Unternehmens-Strafrechtschutzversicherung
  • Honorar-Rechtschutz

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D+O-Versicherung

Die Bereitschaft Unternehmensleiter und Aufsichtsorgane in Anspruch zu nehmen, hat seitens Anteilseigner und Dritter in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Die Medien berichten mittlerweile nahezu täglich über Vorwürfe und Klagen gegen Manager.

 

In der D+O-Versicherung wird Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass der Manager (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber etc.) wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen wird.

 

Versichert werden dabei sind sämtliche ehemalige, gegenwärtige und zukünftige Mitglieder der geschäftsführenden Organe (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber etc.) und der Kontrollorgane (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat etc.).

 

Weiterhin müssen zusätzliche Personen, wie Generalbevollmächtigte, Prokuristen, Leitende Angestellte sowie Personen, welche eine besondere Beauftragung (Compliance-, Geldwäsche-, Gleichstellungs-, Sicherheitsschutz-, Umweltbeauftragte etc.) haben, mit in die Deckung inkludiert sein.

 

Diese Leistungen kennen bislang nur wenige:

  • Verzicht auf Rücktritt/ Anfechtung für unbeteiligte Personen
  • Abwehrschutz auch bei einem Vorsatzvorwurf
  • Mitversicherung von Reputationsschäden/Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Versicherungsschutz auch für Fremdmandate

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betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die Vorsorge für das Alter reicht bei vielen Arbeitnehmern heute nicht aus. Darüber hinaus sinkt das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Die bAV rechnet man zur zweiten Schicht in der Altersvorsorge zu. Der Arbeitgeber sagt dabei seinem Arbeitnehmer resultierend aus einem Arbeitsverhältnis Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität bzw. Tod zu.

 

Die bAV kann sowohl vom Arbeitgeber und/ oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden. Der Arbeitgeber kann dabei auch Zuschüsse (z.B. in Form von vermögenswirksame Leistungen) einsetzen.

 

Ab dem 01.01.2019 muss der Arbeitgeber bei allen Neuzusagen (also alle neuen Verträge mit Mitarbeitern) 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeitrage einspart.

 

Ab dem 01.01.2022 gilt dies auch für alle Altverträge (also alle bereits abgeschlossen Verträge zur bAV).

 

Die gebräuchlichsten Durchführungswege für die bAV sind die

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse

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betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Unternehmer müssen heute handeln, um für sich die besten Fachkräfte zu bekommen. Anders sein als der Wettbewerber – das ist der richtige Ansatz.

 

Der demographische Wandel führt neben einer Überalterung der Gesellschaft auch zu einem Fachkräftemangel. Engagierte und motivierte Mitarbeiter zu finden ist für viele Unternehmen in Deutschland mittlerweile zu einer zeit- und kostenintensiven Herausforderung geworden. Und dabei wird auch die Frage immer wichtiger, wie gute Mitarbeiter langfristig im Unternehmen gehalten werden können. Diese Bemühungen gelingen dem Arbeitgeber nur mit attraktiven Zusatzleistungen.

 

Hierbei hat sich insbesondere die betriebliche Krankenversicherung (bKV) zu einer bei Arbeitnehmern zunehmend beliebten weiteren Personalzusatzleistung entwickelt.

 

In der bKV können verschiedene Module individuell miteinander kombiniert werden. Den Umfang des Versicherungsschutzes legen dabei Sie als Arbeitgeber fest. Die überwiegende Anzahl der Bausteine sind eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie beinhalten Leistungen, die die GKV nicht oder nur eingeschränkt übernimmt. Hierzu zählen z. B.

 

  • Vorsorgemaßnahmen
  • Zahnvorsorge und Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Krankenhaus bei Unfall
  • Krankenhaus
  • Reisekrankenversicherung
  • Heilpraktiker
  • Sehhilfen.

 

Einzelne Bausteine können aber auch für privat versicherte Arbeitnehmer abgeschlossen werden.

 

Die bKV bietet direkt erlebbare Mehrwerte - sowohl für den Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer.

 

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