Wohngebäudeversicherung - Erhöhung um 7,5 Prozent

Wieviel müssen Versicherte 2024 zahlen?

 

Auch in 2024 steigen wieder die jährlichen Beiträge für Wohngebäudeversicherungen. Betroffenen Versicherten steht aber deshalb KEIN Sonderkündigungsrecht zu.

 

Das Bauen wird immer teurer. Die steigenden Kosten für Handwerker und Baumaterial bekommen derzeit vor allem diejenigen zu spüren, die ein eigenes Haus bauen. Aber auch Wohngebäudeversicherer müssen die steigenden Kosten in ihren Beitragsberechnungen mit einkalkulieren. Darum zahlen Versicherte bei ihrer Gebäudeversicherung in der Regel keinen festen jährlichen Betrag. Stattdessen schwankt die Prämie Jahr für Jahr und ist abhängig vom sog. Anpassungsfaktor.

 

Dieser Anpassungsfaktor liegt im Jahr 2024 bei 7,5 %, d.h. Wohngebäudeversicherungen werden in Deutschland dementsprechend immer teurer. Immerhin ist damit aber der Preisanstieg nur ca. halb so groß wie für das Jahr 2023, als Gebäudeversicherungen im Schnitt um 14,7 Prozent teurer geworden sind. Tröstet aber auch nicht wirklich, da auch 7,5 % Preisanstieg der Zweithöchste der vergangenen zehn Jahre sind. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft lag das langfristige Mittel in den letzten zehn Jahren bei 4,3 Prozent pro Jahr.

 

Kein Sonderkündigungsrecht:

 

Dem ein oder anderen dürfte die Wohngebäudeversicherung nach der Preisanpassung somit endgültig zu teuer werden. Wer sich nach einer günstigeren Alternative umsehen möchte hat aber wegen der Preiserhöhung KEIN automatisches Sonderkündigungsrecht mit einer verkürzten Kündigungsfrist. Dieses Recht haben Versicherte normalerweise nämlich dann, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dafür die Leistungen zu verbessern.

 

Aber: Die jährlichen Anpassungen wegen des gleitenden Neuwerts sind von dieser Regelung ausgenommen. André Boudon, Geschäftsführer für Wohngebäudeversicherungen bei Check 24 empfiehlt daher: „Versicherungsnehmer/innen sollten bei einer Beitragsanpassung ihre Rechnung genau prüfen“. In den Jahresrechnungen lässt sich genau nachrechnen, ob der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors gestiegen ist. Wenn das der Fall ist, kommen Versicherte nicht vorzeitig aus ihrem Vertrag.

 

Erhöht der Versicherte allerdings den Beitrag davon unabhängig bei gleichbleibenden Leistungen, gibt es für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit, zu einem neuen Anbieter zu wechseln.