Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Kleineren Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wurde eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023 eingeräumt.

Seit dem 18.12.2023 müssen alle Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten sichere interne Hinweisgebersysteme installieren.

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower- Richtlinie.

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Unternehmen erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

 

Was müssen Arbeitgeber nach Inkrafttreten des neuen HinSchG also umsetzen?

  •  Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten müssen sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben.
  • Whistleblower müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzugeben.
  • Wird ein Hinweis abgegeben, muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen.
  • Binnen drei Monaten muss die Meldestelle den Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informieren, beispielsweise über die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung an eine zuständige Behörde, etwa eine Strafverfolgungsbehörde.
  • Als zweite, gleichwertige Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen wird beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Die Bundesländer können darüber hinaus eigene Meldestellen einrichten.
  • Whistleblower können sich frei entscheiden, ob sie eine Meldung an die interne Meldestelle ihres Unternehmens abgeben oder die externe Meldestelle nutzen möchten. 
  • Auch anonymen Hinweisen soll nachgegangen werden.
  • Zum Schutz der Whistleblower vor „Repressalien“ enthält das Gesetz eine weitgehende Beweislastumkehr: Wird ein Whistleblower im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit „benachteiligt“, wird vermutet, dass diese Benachteiligung eine Repressalie ist. Zudem kommen Schadenersatzansprüche des Whistleblowers aufgrund von Repressalien in Betracht.

Der Spezialversicherer Hiscox hat seine Produktpalette um eine Compliance-Versicherung ergänzt. Damit richtet sich der Versicherer an Unternehmen, die vom deutschen Hinweisgeberschutzgesetz („EU-Whistleblower Richtlinie“) betroffen sind.

 

Bei Interesse wenden Sie sich hierzu gerne an uns.