Bauprozesse dauern immer länger. Vielfach ist eine Verfahrensdauer bereits in der ersten Instanz von mehr als 10 Jahren nicht mehr unüblich. Woran liegt das?
Nun, zum einen liegt das in einer Überlastung der Gerichte und insbesondere der Richter. Zum anderen werden die Baustreitigkeiten immer komplexer: da Bauvorhaben technisch immer anspruchsvoller werden, wird auch eine juristische Lösung zwangsläufig immer diffiziler. Häufig wenden dann auch manche Beteiligte ein, dass man nur durch ein Gerichtsurteil endgültige Klarheit und Gerechtigkeit erlangen würde. Aber ist das auch wirklich so der Fall?
Erst vor kurzem konnten wir endlich nach knapp 18 Jahren unsere Akten in einer prozessualen Auseinandersetzung aus dem Jahr 2008 schließen. Dieser Vorgang wurde jedoch nicht durch Urteil eines Gerichts beendet. Am Ende dieser Angelegenheit siegte dann die Vernunft aller Beteiligten, insbesondere der Gegenseite, hier einem Vergleichsvorschlag zuzustimmen. Aber zugegeben: es war nicht ganz günstig!
Manchmal sind es auch die Versicherer, die eine vergleichsweise Einigung blockieren, manchmal verspricht sich die Gegenseite von einem gerichtlichen Urteil einfach mehr. Dies ist häufig bei der öffentlichen Hand der Fall. Aber manchmal widerstrebt es auch einfach unserem Gerechtigkeitsempfinden, dass wir uns gemeinsam mit den versicherten Unternehmern auf einen außergerichtlichen Deal einlassen.
Auch wir als Versicherungsmakler können uns hierbei sicherlich nicht davon freisprechen, ggf. an einer längeren Auseinandersetzung beteiligt zu sein, da auch wir natürlich Schadenfälle mit viel Herzblut und damit Emotionalität begleiten.
Als Voraussetzung einer außergerichtlichen Einigung erachten wir es jedoch unbedingt für erforderlich, dass der Schaden ausreichend und gründlich sowohl aus technischer als auch auf juristischer Hinsicht ermittelt wurde, so dass für alle Beteiligten eine saubere Grundlage zur Einigung besteht.
Aber was spricht für eine schnelle außergerichtliche Einigung?
Da ist in jedem Fall das Argument der internen Kosten zu nennen. Immer und immer wieder müssen sich die Beteiligten technisch und juristisch mit dem Sachverhalt auseinandersetzen. Seitens der beteiligten Anwälte und Sachverständige gibt es viele Rückfragen. Und eine Beantwortung kostet i.d.R. immer viel Zeit. Und je länger ein Schaden bereits zurückliegt, desto aufwendiger wird eine Beantwortung. Je schneller also eine Einigung gelingt, desto geringer bleibt auch die eigene Kostenbelastung. Man spricht dabei von sog. Schaden-Schattenkosten.
Sollte ein Urteil gegen uns als Beteiligte Partei ausfallen, werden zusätzlich zum Schadenersatzanspruch auch noch Zinsen fällig. Und diese sind durchaus als „happig“ zu bezeichnen. Und je länger sich dann ein Verfahren hingezogen hat, desto höher werden auch diese „Nebenkosten“.
Und dann wollen wir noch auf den Umstand hinweisen, dass es für die Beteiligten immer wieder Stress bedeutet, sich mit dem Schaden beschäftigen zu müssen, obwohl ganz viel andere Arbeit auf einen wartet.
Und was spricht gegen eine schnelle außergerichtliche Einigung?
Bei einer schnellen Einigung müssen alle Parteien Kompromisse eingehen. Das bedeutet u.U., dass ein Entschädigungsbetrag höher ausfallen kann, als es dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden entspricht.
Manchmal verweigern u.a. auch die Versicherer ihre Zustimmung, weil sie sich von einer prozessualen Auseinandersetzung mehr Erfolg versprechen.
Sollten Sie Gesprächsbedarf zu diesem wichtigen Thema sehen oder ganz konkrete Fragen dazu haben, dann zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir sind gerne für Sie da!